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    Lohnsteuerservice

    Kostenlose Beratung für ver.di Mitglieder in Euren ver.di Bezirken. Wir helfen Euch gerne weiter.

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    © cohdra

WICHTIGER HINWEIS

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Hinweis: Solltest du deine Lohnsteuer in Brandenburg abgeben müssen, wende dich bitte direkt an unsere Brandenburger ver.di Bezirke!

Terminbuchung:

Um deine Steuererklärung bei einem*r unserer ehrenamtlichen Berater*innen erstellen zu lassen, ist die Buchung eines Termins im Lohnsteuerkalender unter lohnsteuer-berlin.service-verdi.de notwendig. Wir müssen aktuell um dein Verständnis bitten, dass aufgrund der hohen Nachfrage kurzfristig kaum Termine zur Verfügung stehen. Bitte immer wieder nachschauen, da Termine auch kurzfristig abgesagt werden.

Nach der Buchung erhältst du eine Bestätigungsmail und zwei Tage vor dem gebuchten Termin noch eine Erinnerungsmail. Bitte bringe zu dem Termin die für dich relevanten kopierten Unterlagen entsprechend der Checkliste mit, die du mit der Bestätigungsmail erhältst.

 

Online Termin buchen

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Für ver.di-Mitglieder ohne Internet-Anschluss gibt es die Möglichkeit am Dienstag von 09:00 – 11:00 Uhr und Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr über die Telefonnummer (030) 8866-5105 Termine zu vereinbaren.

Wir wollen so viele Termine wie möglich gewährleisten. Solltest du deinen Termin nicht wahrnehmen können, lösche bitte diesen im Kalender mit Rücksicht auf andere ver.di-Mitglieder (die entsprechende Weiterleitung steht in der Bestätigungsmail).

Mit kollegialen Grüßen
Dein ver.di Lohnsteuerteam

Abgabefristen für die Steuererklärung
© ver.di

Information zum Lohnsteuerservice

Der Umfang der Hilfeleistung in Steuersachen durch ver.di ist beschränkt. Gemäß § 4 Nr. 7 StBerG sind Berufsvertretungen oder auf ähnlicher Grundlage gebildete Vereinigungen im Rahmen ihres Aufgabenbereichs zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder befugt. Auf dieser Grundlage werden für den Lohnsteuerservice ver.di folgende abschließende Regelungen für die Beratung vorgegeben:

Eine Beratung kann erfolgen, wenn satzungsgemäßer Mitgliedsbeitrag entrichtet wird.

Im Einzelnen gilt für die Einkunftsarten folgendes:

Die Beratung darf erfolgen bei:

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit
  • Sonstigen Einnahmen (wiederkehrende Bezüge – Renten und Pensionen)
  • Angelegenheiten des Familienleistungsausgleiches
  • Lohnsteuerermäßigungsverfahren und Nichtveranlagungsbescheinigung im Zusammenhang mit Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit und Sonstigen Einnahmen
  • Angelegenheiten i.S. des § 35 a Abs. 2 und 3 EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen)
  • Kapitaleinnahmen (nur bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages)

Die Beratung darf nicht erfolgen bei:

  • Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einnahmen aus Gewerbebetrieb (u.a. Photovoltaikanlagen)
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Beim Vorhandensein von Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit und zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Gewerbebetrieb usw., entfällt die Beratungsbefugnis für den kompletten Steuerfall, da eine „Teil-Steuerklärung“ nicht zulässig ist.

Lohnsteuerservice

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Kostenlose Beratung für ver.di Mitglieder im Bezirk.

Der Weg durch das Steuerlabyrinth wird nicht einfacher.
Wir bieten kompetente Hilfe durch eine/n vertrauenswürdige/n Berater/in.

Der ver.di-Lohnsteuerservice verfügt über ein Team an ehrenamtlichen Lohnsteuerbeauftragten, um den Ansprüchen einer guten Steuerberatung gerecht zu werden.

Wir helfen

  • beim Steuerermäßigungsantrag
  • bei der Berechnung der Steuererstattungsansprüche
  • bei der Abfassung von Einsprüchen

Die Kosten für die Beratung sind bereits mit dem ver.di-Mitgliedsbeitrag abgegolten. Selbstverständlich wahren die Lohnsteuerbeauftragten das Steuergeheimnis und beraten vertraulich.

Wichtig

Die neuen Datenschutzbestimmungen erfordern auch für den ver.di-Lohnsteuerservice neue Einverständniserklärungen.

Diese bitte herunterladen, ausfüllen und unterschrieben zum Beratungstermin mitbringen. Bei zusammen Veranlagten (Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft) unbedingt die Unterschrift des Partners/der Partnerin mitbringen.

Falls die Steuererklärung auch volljährige Kinder umfassen soll, ist auch deren Unterschrift auf der Einverständniserklärung erforderlich.

Hinweis
Es handelt sich hier um ein freiwilliges Zusatzangebot unser ehrenamtlichen Kollegen und keine der üblichen Leistungen, die dem Mitglied auf Grund der Mitgliedschaft zusteht.

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